Winterausrüstung:
Autos müssen ab Januar den Wetterverhälnissen angepasst sein. Das heißt: Jetzt im Winter sind zum beispiel Winterreifen und Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser Pflicht. Wer ohne erwischt wird, zahlt 20 Euro Strafe, wer ohne den Verkehr behindert, das Doppelte.
Drängeln:
Wird ab Januar härter bestraft. Bei weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes gibt es einen Monat Fahrverbot und 100 Euro Strafe.
Noch dichteres Auffahren kostet 3 Monate Fahrverbot und 250 Euro Strafe.
Beleuchtung:
Vermutlich ab April 2006 muss in allen Tunneln, egal wie lang sie sind, das Licht am Auto angeschaltet werden.
Promillegrenze:
Die Promillegrenze für Fahranfänger unter 25 Jahren fällt während der Probezeit auf vermutlich 0,1 Promille.
Geschrieben von Rheinbay am 05.02.2006 16:58 | 0 Kommentare · 1905 gelesen -  |
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